Allgemein

Jahreshauptversammlung 2021

Die ursprünglich für den 5. März 2021 geplante Jahreshauptversammlung muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Satzungsgemäß muss die schriftliche Einladung vier Wochen vorher erfolgen. Die momentan geltenden Coronaregeln lassen Zusammenkünfte dieser Größenordnung nicht zu.